Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Landolt Garage & Technik
Einzelfirma mit Sitz in Bischofszell TG
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Angebote, Aufträge und Leistungen von Landolt Garage & Technik, insbesondere für Service, Wartung, Diagnose, Reparaturen, MFK-Bereitstellung, Umbauten und Leistungsoptimierungen an Fahrzeugen.
2. Auftrag und Leistungsumfang
Der Umfang der Arbeiten richtet sich nach dem vereinbarten Auftrag.
Aufträge können mündlich oder schriftlich erteilt werden.
Werden während der Arbeiten zusätzliche Mängel oder notwendige Arbeiten festgestellt, wird der Kunde grundsätzlich vor deren kostenpflichtiger Ausführung informiert.
Kostenvoranschläge und Preisangaben gelten als unverbindliche Schätzungen, sofern nicht ausdrücklich ein verbindlicher Preis vereinbart wurde. Zeichnet sich eine erhebliche Überschreitung ab, wird der Kunde nach Möglichkeit vorgängig informiert.
3. Diagnose und Fehlersuche
Diagnose-, Prüf- und Fehlersucharbeiten werden nach effektivem Aufwand verrechnet.
Dies gilt auch, wenn kein eindeutiger Fehler festgestellt werden kann oder der Kunde eine anschliessend empfohlene Reparatur nicht durchführen lässt.
4. Ausführung, Termine und Verzögerungen
Landolt Garage & Technik führt die vereinbarten Arbeiten fachgerecht und mit der gebotenen Sorgfalt aus.
Angaben zu Fertigstellungs- und Reparaturzeiten sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich ein verbindlicher Termin vereinbart wurde.
Verzögerungen können insbesondere durch unvorhergesehene technische Probleme, zusätzlich erforderliche Arbeiten, Ersatzteil- oder Lieferverzögerungen sowie andere nicht vorhersehbare oder nicht zu vertretende Umstände entstehen.
Für nicht von Landolt Garage & Technik zu vertretende Verzögerungen besteht kein Anspruch auf Schadenersatz, Ersatzfahrzeug oder Entschädigung für Nutzungs-, Arbeits-, Erwerbs- oder sonstige Ausfälle.
5. Ersatzteile und mitgebrachte Teile
Ersatzteile werden grundsätzlich durch Landolt Garage & Technik beschafft.
Bringt der Kunde Ersatzteile oder Komponenten selbst mit und werden diese durch Landolt Garage & Technik verbaut, wird zusätzlich zum Arbeitsaufwand eine Aufwandspauschale von CHF 200.– verrechnet.
Für Qualität, Eignung, Passgenauigkeit und Mangelfreiheit der vom Kunden bereitgestellten Teile übernimmt Landolt Garage & Technik keine Gewährleistung. Dadurch verursachter zusätzlicher Aufwand wird separat verrechnet.
6. Auftragsabbruch und bestellte Teile
Wird ein erteilter Auftrag auf Wunsch des Kunden abgebrochen oder nicht weitergeführt, werden die bis zu diesem Zeitpunkt ausgeführten Arbeiten und entstandenen Kosten verrechnet.
Bereits speziell für den Auftrag bestellte Teile, die nicht oder nicht ohne Kosten retourniert werden können, werden dem Kunden ebenfalls verrechnet.
7. Preise und Zahlungsbedingungen
Alle Preise verstehen sich in Schweizer Franken (CHF).
Sofern nichts anderes vereinbart wurde, sind Rechnungen innert 14 Tagen ab Rechnungsdatum zu begleichen.
Landolt Garage & Technik kann insbesondere bei grösseren Aufträgen, Materialbestellungen oder speziell zu beschaffenden Teilen eine angemessene Voraus- oder Teilzahlung verlangen.
8. Zahlungsverzug und Mahnwesen
Nach Ablauf der Zahlungsfrist erfolgt eine kostenlose Zahlungserinnerung mit einer Nachfrist von 10 Tagen.
Bleibt die Forderung weiterhin offen, erfolgt die 1. Mahnung mit einer Zahlungsfrist von 7 Tagen. Hierfür wird eine Mahngebühr von CHF 20.– erhoben.
Nach Ablauf dieser Frist erfolgt die 2. und letzte Mahnung mit einer weiteren Zahlungsfrist von 7 Tagen. Hierfür wird eine Mahngebühr von CHF 30.– erhoben.
Bleibt die Forderung anschliessend weiterhin unbezahlt, kann sie ohne weitere Mahnung auf dem Betreibungs- oder Inkassoweg geltend gemacht werden.
9. Abholung und Standgebühren
Nach Mitteilung der Abholbereitschaft ist das Fahrzeug innerhalb von 3 Arbeitstagen abzuholen, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
Wird das Fahrzeug nicht fristgerecht abgeholt, wird ab dem darauffolgenden Kalendertag eine Standgebühr von CHF 20.– pro Kalendertag verrechnet.
Bei längerer Standdauer kann Landolt Garage & Technik nach vorgängiger Mitteilung eine geeignete anderweitige Unterbringung des Fahrzeugs veranlassen. Dadurch entstehende Kosten können dem Kunden zusätzlich verrechnet werden, soweit gesetzlich zulässig.
10. Pflichten des Kunden
Der Kunde ist verpflichtet, bekannte Mängel, Vorschäden, Umbauten, Leistungsoptimierungen sowie andere für den Auftrag relevante Informationen wahrheitsgemäss mitzuteilen.
Mehrkosten oder Verzögerungen aufgrund unrichtiger oder unvollständiger Angaben können dem Kunden verrechnet werden, soweit dieser sie zu vertreten hat.
Persönliche Gegenstände und Wertsachen sind vor Übergabe des Fahrzeugs zu entfernen.
11. Ausgebaute Teile
Ausgebaute und ersetzte Teile werden grundsätzlich entsorgt, sofern der Kunde nicht spätestens bei Auftragserteilung deren Rückgabe verlangt und keine gesetzlichen, garantiebedingten oder sonstigen sachlichen Gründe einer Rückgabe entgegenstehen.
12. Gewährleistung und Mängel
Landolt Garage & Technik gewährleistet die fachgerechte Ausführung der vereinbarten Arbeiten im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.
Festgestellte Mängel sind Landolt Garage & Technik mitzuteilen. Bei berechtigten Beanstandungen ist Landolt Garage & Technik Gelegenheit zur Prüfung und Nachbesserung zu geben.
Keine Gewährleistung besteht für Mängel oder Schäden, die insbesondere durch normalen Verschleiss, unsachgemässe Nutzung, bestehende oder verschwiegene Vorschäden, Eingriffe Dritter oder vom Kunden bereitgestellte mangelhafte Teile verursacht wurden.
13. Leistungsoptimierungen und Umbauten
Leistungsoptimierungen und technische Veränderungen können zu erhöhter mechanischer und thermischer Belastung sowie erhöhtem Verschleiss führen.
Eine bestimmte Leistungssteigerung oder ein bestimmtes Ergebnis wird nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass Veränderungen am Fahrzeug Auswirkungen auf Herstellergarantie, Zulassung, Eintragungspflichten und Versicherungsschutz haben können.
Gesetzlich erforderliche Prüfungen, Zulassungen, Eintragungen und Meldungen sind einzuhalten.
14. Nicht betriebssichere Fahrzeuge
Werden sicherheitsrelevante Mängel festgestellt und lehnt der Kunde die empfohlene Reparatur ab, kann Landolt Garage & Technik den Kunden auf die festgestellten Mängel und die damit verbundenen Gefahren hinweisen und die Ablehnung schriftlich dokumentieren.
15. Probefahrten und Fahrzeugbewegungen
Der Kunde ermächtigt Landolt Garage & Technik, das Fahrzeug im erforderlichen Umfang zu bewegen und Probefahrten durchzuführen, soweit dies für Diagnose, Reparatur, Kontrolle, MFK-Bereitstellung oder Prüfung der ausgeführten Arbeiten erforderlich ist.
16. Haftung
Landolt Garage & Technik haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen für von ihr zu vertretende Schäden.
Soweit gesetzlich zulässig, besteht keine Haftung für Schäden, die insbesondere auf normalen Verschleiss, bestehende Fahrzeugmängel, unsachgemässe Nutzung, verschwiegene Vorschäden, Eingriffe Dritter oder vom Kunden bereitgestellte Teile zurückzuführen sind.
Zwingende gesetzliche Haftungsbestimmungen bleiben vorbehalten.
17. Datenschutz
Personendaten werden von Landolt Garage & Technik gemäss den geltenden Datenschutzbestimmungen insbesondere zur Auftragsabwicklung, Kundenkommunikation, Rechnungsstellung und Erfüllung gesetzlicher Pflichten bearbeitet.
Weitere Einzelheiten können in einer separaten Datenschutzerklärung geregelt werden.
18. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt Schweizer Recht.
Für Streitigkeiten gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
19. Schlussbestimmungen
Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchsetzbar sein, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt.
Stand: September 2026
