Allgemeine Geschäfts-bedingungen (AGB)
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Dienstleistungen, Reparaturen, Wartungsarbeiten, Diagnosen, Leistungsoptimierungen sowie Lieferungen von Ersatzteilen durch
LGTec – Landolt Fahrzeugtechnik, Christian Landolt, Schweiz (nachfolgend „LGTec“).
Mit der Auftragserteilung anerkennt der Kunde diese AGB.
2. Vertragsabschluss
Ein Vertrag kommt durch mündliche, schriftliche oder elektronische Auftragserteilung zustande.
Kostenvoranschläge sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlich bezeichnet.
Mehrkosten bis zu 10 % gegenüber einem Kostenvoranschlag gelten als genehmigt. Darüberhinausgehende Mehrkosten werden dem Kunden angezeigt.
3. Preise und Zahlungsbedingungen
Alle Preise verstehen sich in Schweizer Franken (CHF), sofern nicht anders angegeben.
Rechnungen sind innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar.
Bei Zahlungsverzug ist LGTec berechtigt:
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Verzugszins gemäss OR zu verlangen
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Mahngebühren zu erheben
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weitere Leistungen zu verweigern
Bis zur vollständigen Bezahlung bleibt das Fahrzeug sowie eingebaute Teile im Eigentum von LGTec (Retentionsrecht gemäss Schweizer Recht).
4. Mitwirkungspflichten des Kunden
Der Kunde verpflichtet sich, alle für die Arbeit relevanten Informationen wahrheitsgemäss offenzulegen, insbesondere:
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Vorschäden
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frühere Reparaturen
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bestehende technische Veränderungen
LGTec haftet nicht für Schäden, die auf unvollständige oder falsche Angaben zurückzuführen sind.
5. Gewährleistung
Es gilt die gesetzliche Gewährleistung gemäss Schweizer Recht.
Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind insbesondere:
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normale Abnutzung
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Verschleissteile
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Schäden durch unsachgemässe Nutzung
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Überbeanspruchung
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Fremdeingriffe
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vom Kunden beigestellte Teile
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Motorsport- oder Rennstreckennutzung
Mängel sind unverzüglich nach Feststellung zu melden.
6. Haftung
LGTec haftet ausschliesslich für direkte Schäden, die auf vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten zurückzuführen sind.
Jegliche Haftung für:
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indirekte Schäden
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Folgeschäden
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Nutzungsausfall
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entgangenen Gewinn
wird, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.
Die Haftung ist in jedem Fall auf den Auftragswert beschränkt.
7. Leistungsoptimierung / Tuning
Leistungsoptimierungen erfolgen im Rahmen der technischen Möglichkeiten.
Der Kunde ist selbst verantwortlich für:
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Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften
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Eintragungspflichten
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Zulassung im öffentlichen Strassenverkehr
LGTec übernimmt keine Haftung für behördliche Beanstandungen oder Nichtzulassung.
8. Probefahrten
Zur Diagnose oder Funktionsprüfung ist LGTec berechtigt, Probefahrten durchzuführen.
9. Abholung des Fahrzeugs
Nach Mitteilung der Fertigstellung ist das Fahrzeug innert 7 Tagen abzuholen.
Nach Ablauf dieser Frist kann eine Standgebühr erhoben werden.
10. Höhere Gewalt
LGTec haftet nicht für Verzögerungen oder Nichterfüllung infolge höherer Gewalt (z. B. Lieferengpässe, behördliche Anordnungen, Naturereignisse).
11. Gerichtsstand und anwendbares Recht
Es gilt ausschliesslich Schweizer Recht.
Gerichtsstand ist der Sitz von LGTec – Landolt Fahrzeugtechnik.