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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Leistungen und Angebote von LGTec – Landolt Garage & Technik (nachfolgend „LGTec“) im Bereich Service, Diagnose, Reparaturen sowie Leistungsoptimierung (Tuning) von Fahrzeugen.

2. Angebot und Vertrag

Angebote von LGTec sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart.

Ein Vertrag kommt zustande durch:

  • mündliche oder schriftliche Auftragserteilung durch den Kunden

  • Terminvereinbarung

  • oder Übergabe des Fahrzeugs zur Ausführung der Arbeiten

3. Leistungsumfang

Der Umfang der Leistungen ergibt sich aus dem individuell vereinbarten Auftrag.

LGTec erbringt sämtliche Arbeiten nach aktuellem Stand der Technik, mit grösster Sorgfalt und auf das jeweilige Fahrzeug abgestimmt.

Bei Leistungsoptimierungen (Tuning) umfasst dies insbesondere:

  • Softwareanpassungen

  • Diagnose und Analyse

  • Abstimmung auf das Fahrzeug

Eine bestimmte Leistungssteigerung oder ein konkretes Ergebnis wird nicht garantiert.

4. Termine und Ausführung

Angaben zu Ausführungszeiten sind unverbindlich, ausser es wurde ausdrücklich ein Fixtermin vereinbart.

Verzögerungen aufgrund von:

  • technischen Problemen

  • Lieferengpässen

  • unvorhergesehenen Fahrzeugzuständen

  • höherer Gewalt

berechtigen nicht zu Schadenersatzforderungen.

5. Preise und Zahlungsbedingungen

Alle Preise verstehen sich in Schweizer Franken (CHF), sofern nicht anders angegeben.

Die Zahlung erfolgt grundsätzlich:

  • bei Abholung des Fahrzeugs

  • ohne Abzug und sofort fällig

LGTec behält sich vor, bei grösseren Arbeiten eine Anzahlung zu verlangen.

Das Fahrzeug wird erst nach vollständiger Bezahlung herausgegeben.

6. Mitwirkungspflichten des Kunden

Der Kunde verpflichtet sich:

  • korrekte Angaben zum Fahrzeug zu machen

  • bekannte Mängel oder Vorschäden mitzuteilen

  • das Fahrzeug termingerecht bereitzustellen

Unterlässt der Kunde diese Mitwirkung, haftet LGTec nicht für daraus entstehende Schäden oder Mehrkosten.

7. Abnahme

Die Abnahme der Leistungen erfolgt bei der Übergabe des Fahrzeugs.

Mit der Übernahme bestätigt der Kunde, dass die Leistungen ordnungsgemäss erbracht wurden, soweit keine Mängel direkt beanstandet werden.

8. Gewährleistung und Haftung

LGTec gewährleistet eine fachgerechte Ausführung der Arbeiten.

Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind insbesondere:

  • Verschleissteile

  • Schäden durch unsachgemässe Nutzung

  • Eingriffe Dritter nach der Ausführung

  • alters- oder nutzungsbedingte Defekte

Die Haftung von LGTec ist – soweit gesetzlich zulässig – auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.

Eine Haftung für Folgeschäden, insbesondere Motor- oder Getriebeschäden, wird ausgeschlossen.

9. Besondere Bestimmungen bei Leistungsoptimierung (Tuning) 

Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass durch Tuningmassnahmen:

  • die Leistung des Fahrzeugs erhöht wird

  • mechanische und thermische Belastungen steigen

  • ein erhöhter Verschleiss auftreten kann

LGTec übernimmt keine Garantie für:

  • die Haltbarkeit von Motor, Getriebe oder Anbauteilen

  • die langfristige Belastbarkeit des Fahrzeugs

Der Kunde wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass:

  • Herstellergarantie oder Gewährleistung erlöschen können

  • die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs beeinflusst werden kann

  • eine Eintragung oder Abnahme erforderlich sein kann

Die Verantwortung für:

  • Zulassung

  • Eintragungen

  • Versicherungsschutz

liegt vollständig beim Kunden.

10. Eigentumsvorbehalt

Bis zur vollständigen Bezahlung bleiben gelieferte Teile und erbrachte Leistungen im Eigentum von LGTec.

11. Gerichtsstand und anwendbares Recht

Es gilt ausschliesslich Schweizer Recht.

Gerichtsstand ist der Sitz von LGTec.

12. Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein,

bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Stand: April 2026

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